Unser Messgerät Fluke 6500‑2
Wir messen mit dem Fluke 6500-2, ergänzend dem Fluke 6200-2. Beide Geräte messen Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ersatzableitstrom beziehungsweise Differenzstrom, dazu eine geführte Sichtprüfung. Die Messdaten laufen direkt in das Prüfprotokoll, als Master-Quelle, weil sie am Gerät selbst entstehen und nicht nachträglich eingetippt werden.
Weitere Prüfgeräte am Markt
Für dieselbe Normreihe gibt es weitere Prüfgeräte, die wir selbst nicht einsetzen, hier nur zur Einordnung:
- Benning ST 710, 725, 755, 760: Gerätetester der ST-Serie für die Prüfung nach DIN EN 50678 und DIN EN 50699.
- Megger PAT410, PAT450: Gerätetester (Portable Appliance Tester) mit Speicher und USB-Anbindung.
- Metrel MI 3325, MI 3360: Gerätetester mit Speicher und Datenübertragung.
Welche Normen gelten
DGUV Vorschrift 3 regelt die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die DGUV Information 202-021 beschreibt speziell die Prüfung interaktiver Tafelsysteme in Schulen. TRBS 1203 legt die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person fest. VDE 0701-0702 beschrieb bis 2021 das Prüfverfahren für elektrische Geräte, seither aufgeteilt in DIN EN 50678 und DIN EN 50699.
Dürfen nur Hersteller mit eigenem Messgerät prüfen?
Nein. DGUV Vorschrift 3 verlangt in Paragraph 5, dass die Prüfung durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgt, nicht durch den Hersteller des Geräts. Welche Qualifikation eine zur Prüfung befähigte Person allgemein mitbringen muss, Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, steht in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen. Zusätzlich beschreibt die DGUV Information 202-021 den Prüfumfang für interaktive Tafelsysteme an Schulen und nennt ebenfalls die befähigte Person, nicht den Hersteller. Eine herstellerunabhängige Prüfung ist damit der Normalfall. Die gesetzliche Gewährleistung erlischt durch eine fachgerechte Prüfung nicht, Bedingungen einer freiwilligen Hersteller-Garantie stehen in den jeweiligen Garantiebedingungen.
Quellen: DGUV Vorschrift 3, Paragraph 5 Prüfungen (publikationen.dguv.de, abgerufen 05.10.2026). TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen (baua.de). DGUV Information 202-021 (publikationen.dguv.de).
Fazit
Entscheidend ist nicht die Marke des Messgeräts, sondern dass eine Elektrofachkraft nach den gültigen Normen prüft und das Ergebnis gerichtsverwertbar dokumentiert.