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Fachartikel · Rechtsgrundlage

Tafelprüfung: Pflicht, Ablauf, Kosten

Schultafeln gehören zu den Arbeitsmitteln, die in Klassenräumen täglich benutzt werden. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen sie einer wiederkehrenden Prüfung. Die Pflicht zur Prüfung ist damit eindeutig. Eine gesetzlich festgelegte Jahresfrist gibt es nicht. Die Intervalle legt der Schulträger im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung fest und dokumentiert sie.

Warum Schultafeln prüfpflichtig sind

Nach § 2 Abs. 1 BetrSichV gilt jede Einrichtung, die von Beschäftigten genutzt wird, als Arbeitsmittel. Schülerinnen und Schüler zählen dabei wie Beschäftigte (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 BetrSichV). Damit ist die Schultafel ein Arbeitsmittel, das regelmäßig auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen ist.

Die wiederkehrende Prüfung ist in § 14 Abs. 2 BetrSichV verankert. Sie wird von einer befähigten Person nach der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt. Ziel ist, Gefahren für die Nutzenden zu erkennen, bevor ein Schaden entsteht. Bei elektrischen Tafelsystemen, also interaktiven Whiteboards oder Displays, kommt zusätzlich die DGUV Vorschrift 3 (§ 5) zum Tragen. Sie fordert, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel von einer Elektrofachkraft geprüft werden.

Wer die Prüfung durchführt und wer verantwortlich ist

Die Durchführung liegt bei einer befähigten Person nach BetrSichV, häufig ein Fachbetrieb, der regelmäßig Prüfungen an schulischen Einrichtungen vornimmt. Für elektrische Systeme kommt eine Elektrofachkraft hinzu, die die elektrischen Anschlüsse und Schutzmaßnahmen prüft.

Die organisatorische Verantwortung liegt beim Schulträger. Er bestimmt die Prüfintervalle, beauftragt die Prüfungen und dokumentiert die Ergebnisse. Die einzelne Schulleitung handelt dabei im Auftrag des Trägers. Die Frist selbst legt der Träger nach § 3 Abs. 6 BetrSichV im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung fest. Ob jährlich geprüft wird oder ein anderer Rhythmus sinnvoll ist, hängt unter anderem von Nutzungshäufigkeit, Alter der Tafeln und vorangegangenen Prüfergebnissen ab.

Die Dokumentation ist nach § 14 Abs. 7 BetrSichV verpflichtend. Jeder Prüfvorgang wird schriftlich festgehalten, damit ein lückenloser Nachweis über den Zustand der Tafeln vorliegt.

Wie eine Prüfung abläuft

01

Sichtprüfung

Zunächst wird die Wandbefestigung kontrolliert. Lose Schrauben, beschädigte Dübel oder Risse im Befestigungsmaterial werden markiert. Die Schreibfläche wird auf Risse, Schäden, fehlende Schutzkappen an Ecken und Leisten sowie auf vorhandene, funktionsfähige Fangketten an Kippflügeln geprüft.

02

Funktionsprüfung

Läuft die Tafel schwergängig, ungleichmäßig oder mit auffälligen Geräuschen. Hat die Tafelführung übermäßiges Spiel. Sind die Endstellungen oben und unten gepuffert. Bei interaktiven Systemen kommen Schiebeaggregat und Gewichtsausgleich von Board oder Display sowie die Befestigung von Beamer und Tragarm hinzu.

03

Elektroprüfung

Nur bei elektrischen Systemen: Eine Elektrofachkraft kontrolliert Kabel, Kabelbefestigungen und Stecker auf Schäden und Funktionsstörungen und prüft die elektrische Ausstattung nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3. Fehlende oder fehlerhafte Schutzmaßnahmen werden dokumentiert.

04

Dokumentation

Es entsteht ein Prüfbericht mit Datum, Name der prüfenden Person, Ergebnissen der Sicht- und Funktionsprüfung sowie, falls nötig, der Elektroprüfung. Idealerweise wird jede Tafel fotografisch erfasst, der Bericht wird digital gespeichert.

05

Terminplanung

Aus den Ergebnissen leitet sich der nächste Prüftermin ab. Ohne festgestellte Mängel kann der bisherige Rhythmus beibehalten werden. Bei Mängeln wird ein früherer Termin vereinbart, um Reparatur oder Austausch zu organisieren.

Was eine Tafelprüfung kostet

Öffentlich bekannte Zuschlagspreise für Tafelprüfungen aus Vergabeverfahren gibt es kaum. Direktaufträge für einzelne Schulen oder kleinere Trägergebiete bleiben meist unterhalb der Schwellen, ab denen Preise veröffentlicht werden müssen. Eine belastbare eigene Marktzahl lässt sich daraus nicht ableiten.

Was sich dagegen benennen lässt, sind die Faktoren, die den Preis eines Angebots bestimmen: die Anzahl der zu prüfenden Tafeln, ob es sich um einen Einzelauftrag oder einen mehrjährigen Rahmenvertrag über mehrere Objekte handelt, die Anfahrt zum Standort und, bei interaktiven Systemen, der zusätzliche Aufwand für die Elektrofachkraft.

Der konkrete Preis ergibt sich am Ende immer aus einem individuellen Angebot, das die genannten Faktoren berücksichtigt.

Fazit

Schultafeln sind nach der Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel prüfpflichtig. Die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung ist klar, die Intervalle legt der Schulträger im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung fest. Die Prüfung besteht aus Sicht- und Funktionsprüfung, bei elektrischen Systemen zusätzlich aus einer Elektroprüfung. Jeder Vorgang wird dokumentiert, idealerweise mit Foto- und Digitalnachweis.

Ein Blick auf die eigene Dokumentation zeigt schnell, wie viele Tafeln im Bestand betroffen sind und welche Prüfintervalle bereits festgelegt wurden.

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